Informationen zur landwirtschaftlichen Pacht in der Schweiz
Pachtdauer
Die erste Pachtdauer beträgt bei landwirtschaftlichen Gewerben mindestens 9 Jahre; bei einzelnen Grundstücken mindestens 6 Jahre (eine kürzere Pachtdauer ist bewilligungspflichtig).
Ein Pachtvertrag kann entweder befristet oder unbefristet eingegangen werden:
ein befristeter Pachtvertrag endet mit Eintritt der Befristungsbedingung
ein unbefristeter Pachtvertrag ende mit dessen Kündigung
Wird ein unbefristeter Pachtvertrag nicht gekündigt, gilt er weitere 6 Jahre.
Wird ein befristeter Pachtvertrag weitergeführt, gilt er ebenfalls für weitere 6 Jahre.
Eine Fortsetzung für kürzere Zeit ist bewilligungspflichtig.