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Landwirtschaftliche Pacht

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Pachtdauer

Rechtsgebiet:
Landwirtschaftliche Pacht
Stichworte:
landwirtschaftliche Pacht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Die erste Pachtdauer beträgt bei landwirtschaftlichen Gewerben mindestens 9 Jahre; bei einzelnen Grundstücken mindestens 6 Jahre (eine kürzere Pachtdauer ist bewilligungspflichtig).
  • Ein Pachtvertrag kann entweder befristet oder unbefristet eingegangen werden:
    • ein befristeter Pachtvertrag endet mit Eintritt der Befristungsbedingung
    • ein unbefristeter Pachtvertrag ende mit dessen Kündigung
  • Wird ein unbefristeter Pachtvertrag nicht gekündigt, gilt er weitere 6 Jahre.
  • Wird ein befristeter Pachtvertrag weitergeführt, gilt er ebenfalls für weitere 6 Jahre.
  • Eine Fortsetzung für kürzere Zeit ist bewilligungspflichtig.

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