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Landwirtschaftliche Pacht

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Pflichten von Pächter und Verpächter

Rechtsgebiet:
Landwirtschaftliche Pacht
Stichworte:
landwirtschaftliche Pacht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Pflichten des Pächters

  • sorgfältige Bewirtschaftung des Pachtgegenstandes (Erhaltung der Ertragsfähigkeit des Bodens)
  • Durchführung kleinerer Reparaturen
  • Erneuerungen und Änderungen am Pachtgegenstand sowie an der hergebrachten Bewirtschaftungsweise darf er nur mit schriftlicher Zustimmung des Verpächters vornehmen
  • er haftet für Verschlechterungen am Pachtobjekt, welche bei gehöriger Bewirtschaftung vermeidbar gewesen wären
  • Pflicht zur Vorratsbeschaffung (vgl. LPG 25)

Pflichten des Verpächters

  • Durchführung von sog. Hauptreparaturen (sofern diese im Pachtvertrag nicht auf den Pächter übertragen worden sind)
  • er hat den Pächter bei Beendigung der Pacht für Verbesserungen, welchen er zugestimmt hat, zu entschädigen

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